Arbeitsstättenverordnung

Welche Regeln ein Arbeitgeber bezüglich der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit seiner Angestellten zu beachten hat, wenn er eine Arbeitsstätte gründen und betreiben möchte, ist im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung, kurz ArbStättV, festgelegt.

Vorschriften zur Ausstattung der Arbeitsräume

Unter diese Regelungen fallen etwa Vorschriften für Arbeitsräume, Aufenthaltsräume, Bereitschaftsräume und sanitäre Anlagen. Auch zur Beleuchtung innerhalb der Arbeitsstätte, Raumklima und Belüftung gibt es eindeutige Vorgaben. Im Jahr 2004 trat eine neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Kraft, welche die alte Verordnung aus dem Jahr 1975 ablöste. Die neue Arbeitsstättenverordnung richtet sich nach der Arbeitsstättenrichtlinie der Europäischen Union, welche allgemeine Vorgaben liefert, ohne dabei jedoch detaillierte Anforderungen an die Arbeitsstätten zu stellen.

Arbeitsstättenverordnung innerhalb der EU

Durch diese flexible Reglementierung von Seiten der Europäischen Union soll den Unternehmen der EU-Mitgliedsstaaten genügend Spielraum offen bleiben, um auf die individuelle Arbeitssituation vor Ort einzugehen. Damit Arbeitgeber und regulierende Behörden es leichter haben, die in der Arbeitsstättenverordnung enthaltenen Vorschriften in die Praxis umzusetzen, gibt der so genannte Ausschuss für Arbeitsstätten unverbindliche Regeln für Arbeitsstätten heraus, welche die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung näher erläutern. Diesem Ausschuss für Arbeitsstätten gehören Repräsentanten der unterschiedlichen Landesbehörden, sowie der zuständigen Versicherungsträger an.

Hält sich ein Arbeitgeber an diese Reglementierungen, ist damit sichergestellt, dass die zuständigen Überwachungsbehörden keine Einwände gegen die Maßnahmen zum Arbeitsschutz haben.

Die vollständigen Gesetzestexte der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind hier einzusehen:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf