Als Raucher hat man es heutzutage nicht leicht. In immer mehr Kneipen, Restaurants und Nachtclubs ist das Rauchen inzwischen verboten. Mancherorts gibt es zwar spezielle Raucherräume, aber häufig müssen die Raucher auch vor die Tür ausweichen um ihrem Laster zu frönen. Gerade bei Wind und Wetter macht das nicht immer Spaß! Und auch am Arbeitsplatz herrschen mittlerweile andere Sitten, als noch vor einigen Jahrzehnten.
Hier schreibt der Gesetzgeber inzwischen vor, dass Nichtraucher einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben. Eine entspannte Zigarette am Schreibtisch rauchen, was früher vielerorts völlig normal war, das ist heute in der Regel nicht mehr möglich. Statt dessen müssen Raucher am Arbeitsplatz in spezielle Raucherräume ausweichen oder auch hier vor die Tür gehen.
Das Rauchverbot am Arbeitsplatz ist auch völlig gerechtfertigt, denn Zigaretten sind nicht nur stark suchterzeugend, sondern auch äußerst schädlich für die Gesundheit. Allein in der EU sterben jährlich über eine halbe Millionen Menschen an den Folgen des Tabakkonsums – das sind mehr, als die Todesopfer sämtlicher illegalen Drogen zusammen gerechnet! Da auch durch Passivrauchen gesundheitliche Probleme entstehen, ist es also nur gerechtfertigt dass Nichtraucher einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben.
Die Rechte der Raucher am Arbeitsplatz
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber in seinen Geschäftsräumen Hausrecht und kann hier ein allgemeines Rauchverbot verhängen. Die Einrichtung spezieller Raucherräume ist daher nicht verpflichtend! Das Rauchen gleich auf dem gesamten Firmengelände, also auch außerhalb der Geschäftsräume zu verbieten, ist jedoch nicht zulässig. Prinzipiell steht es jedem Mensch frei, an der frischen Luft dem Zigarettenkonsum nachzugehen. Allerdings kann der Arbeitgeber spezielle Raucherzonen ausweisen, auf die sich die Raucher beschränken müssen. Ganz ähnlich wird auch bei Bahnhöfen verfahren, in denen spezielle Raucherinseln markiert sind.
Zu den Zigarettenpausen während der Arbeitszeit gibt es bislang noch keine gesetzliche Regelung. Grundsätzlich kann einem Arbeitnehmer nicht untersagt werden, während der Arbeit eine Rauchpause einzulegen. Allerdings ist dies für viele Arbeitgeber eine unbeliebte Angewohnheit, da durch häufige Zigarettenpausen einiges an Arbeitszeit verloren geht. Daher kann es sein, dass Raucher sich für ihre Zigarettenpausen eintragen müssen und diese Zeit von der bezahlten Arbeitszeit abgezogen bekommen. Andere Arbeitgeber sehen es nicht so eng und lassen den Rauchern freie Hand. Wie ein Arbeitgeber die Zigarettenpausen handhabt, ist letztlich ihm selbst überlassen.
Mit dem Rauchen aufhören
Rechte für Raucher hin oder her – grundsätzlich lohnt es sich immer, mit dem Rauchen aufzuhören, denn Zigaretten sind nicht nur teuer, sondern auch schwer gesundheitsschädlich. Raucher haben eine deutlich kürzere Lebenserwartung als Nichtraucher und auch das Risiko an Krebs oder einem Herzinfarkt zu erkranken, steigt durch den Zigarettenkonsum drastisch an. Dies ist auch den meisten Rauchern bewusst, allerdings fällt es vielen nicht leicht, vom Glimmstängel wegzukommen. Die folgenden Strategien können bei der Entwöhnung helfen.
Grundsätzlich ist die im Tabak enthaltene Substanz Nikotin ein starkes Nervengift, dass ein sehr hohes Suchtpotential hat. Die Nikotinsucht äußert sich in zwei Formen, der körperlichen und der psychischen Sucht.
Bei der körperlichen Sucht tritt durch die konstante Nikotinzufuhr ein Gewöhnungseffekt für den Körper ein. Im Blut wird ein Nikotinspiegel aufgebaut und falls die Nikotinzufuhr unterbrochen wird, beginnt dieser Spiegel abzusinken. Darauf reagiert der Körper mit Entzugserscheinungen wie Gereiztheit, Nervosität, Schlafproblemen, verstärktem Schwitzen oder Angstzuständen. Die körperliche Abhängigkeit ist jedoch relativ leicht zu besiegen, man muss dazu einfach nur die Zähne zusammenbeißen. Bereits nach drei Tagen ist sämtliches Nikotin im Körper abgebaut und der körperliche Entzug gilt als beendet.
Viel schwieriger ist es jedoch, die psychische Komponente der Nikotinabhängigkeit zu besiegen. Viele Raucher werden sogar nach einer längeren Phase der Abstinenz wieder rückfällig. Der Grund dafür ist das Suchtgedächtnis. Hier wird im Gehirn durch den Zigarettenkonsum ein Muster angelegt, dass sich für lange Zeit halten kann und einen schnell wieder in alte Konsummuster zurück treibt. Auch eingelebte Gewohnheiten sind ein großes Problem bei der Zigarettenentwöhnung. Vielen Rauchern fällt es nicht schwer, für ein paar Tage mit dem Rauchen aufzuhören. Aber sobald sie dann in gewohnte Situationen kommen, in denen sie normalerweise zur Zigarette greifen, werden sie schnell wieder rückfällig und fallen in alte Muster zurück. Dabei ist es nicht die körperliche Sucht, die sie wieder zur Zigarette treibt, sondern viel mehr eingelebte Gewohnheiten.
Daher kann es sehr hilfreich sein, gleichzeitig mit der Zigarettenentwöhnung seine Gewohnheiten zu ändern. Dazu gehören schon simple Dinge, wie etwa einen anderen Weg zur Arbeit nehmen, ein neues Hobby anzufangen oder Sport zu treiben. So werden im Gehirn neue Muster angelegt und es fällt einem leichter, die Finger von den Zigaretten zu lassen. Auch ein Wechsel des sozialen Umfeldes kann hilfreich sein. Ein frischgebackener Nichtraucher macht es sich nicht leicht, wenn er sich in einem Umfeld befindet, dass nur aus passionierten Rauchern besteht.